Prüfungen
Prüfverfahren gemäß |
EWG |
ECE |
§22a,TA |
Rückstrahler und rückstrahlende Einrichtungen |
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Warndreiecke |
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Warnleuchten |
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Nebelschlußleuchten |
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Umriß-, Begrenzungs-, Schluß- und Bremsleuchten |
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Seitenmarkierungsleuchten |
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Fahrtrichtungsanzeiger |
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Rückfahrscheinwerfer, |
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Manövrierleuchte |
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Tagfahrleuchten |
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Spurhalteleuchten |
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Parkleuchten |
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Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung |
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Kennzeichenbeleuchtung |
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Scheinwerfer, Nebelscheinwerfer |
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Scheinwerfer für Gasentladungslampen |
R 98 |
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Glühlampen |
76/761 |
R 2 |
6 |
89/517 |
R 37 |
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76/762 |
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87/354 |
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79/532 |
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82/890 |
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LED-Lampen |
R 128 |
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Gasentladungslampen |
R 99 |
6a |
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Kennleuchten |
R 65 |
13 |
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13a |
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Fahrradlichtmaschinen |
24 |
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Scheinwerfer für Fahrräder |
23 |
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Scheinwerferreinigungsanlagen |
R 45 |
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Kontrollgerät zur Überwachung von Glühlampen |
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Zusatzgeräte für die Standbeleuchtung von Fahrrädern |
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Verzögerungsabhängige Schalter |
Sonder-Prüfungen
In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Angewandte Lichttechnik des Lichttechnischen Instituts der Universität Karlsruhe können verschiedenste Sonder-Prüfungen durchgeführt werden.
Auch wenn Sie noch keine klare Vorstellung über das genaue Meßverfahren haben, das Sie benötigen, können Sie sich an uns wenden. Gemeinsam ermitteln wir das für Sie passende Verfahren. Zur Verfügung steht eine große Anzahl verschiedenster Meßgeräte. Eventuell notwendige Anpassungen an den Meßeinrichtungen werden von uns entwickelt und in unserer Werkstatt hergestellt.
Selbstverständlich werden die Meßergebnisse streng vertraulich behandelt. Die Meßobjekte werden in unseren Räumen diskret behandelt. Daher sind auch Ihre Prototypen bei uns in guten Händen. Bei Bedarf können Geheimhaltungserklärungen Inhalt des Meßauftrages sein.
Namhafte Partner in der Automobilindustrie arbeiten schon seit Jahrzehnten erfolgreich mit uns zusammen und vertrauen mit Recht auf unsere Diskretion und Kompetenz, gerade bei der Prüfung verschiedenster Prototypen und während der Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Licht- und Fahrzeugtechnik.
Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage eines Auftrages des Auftraggebers/Kunden. Die Leistung besteht in der Durchführung der Typprüfung eines Erzeugnisses und der Erstellung eines Gutachtens.
Für die erbrachten Leistungen werden von der Prüfstelle Gebühren erhoben. Diese Gebühren setzen sich aus aus den einzelnen Prüfungen und den administrativen Schritten zusammen. Bitte fordern Sie bei Bedarf ein Angebot an.